Ablauf – BEG Einzelmaßnahmen

Junges Paar wird beraten

Maximilian Deeg

Energie-Effizienz-Experte


1.⁠ ⁠Vollmacht unterzeichnen

Sie unterzeichnen die BEG-EM-Vollmacht. Damit dürfen wir den Antrag in Ihrem Namen bei der BAFA stellen und betreuen.

 

2.⁠ ⁠Angebote einholen

Sie holen Angebote der ausführenden Betriebe ein und senden uns diese an info@energiepiloten.de.

 

3.⁠ ⁠Angebot auswählen

Bei der Auswahl beraten wir Sie gerne. Bitte beachten Sie: Aus Gründen der vorgeschriebenen Neutralität dürfen wir Ihnen keinen konkretes Angebot empfehlen. Wir können Ihnen aber sagen, ob die Angebote vergleichbar und förderfähig sind – die Entscheidung treffen Sie selbst.

 

4.⁠ ⁠Abstimmung mit dem Handwerker

Anschließend gehen wir in den Dialog mit dem ausführenden Betrieb und passen das Angebot gemeinsam so an, dass es die Fördervoraussetzungen erfüllt.

 

5.⁠ ⁠Beauftragung mit aufschiebender Bedingung

Sobald das Angebot passt, können Sie den Betrieb beauftragen – allerdings nur unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Falls der Betrieb diese Bedingung nicht selbst im Angebot aufgeführt hat, senden wir Ihnen gerne einen Vertragszusatz, den zunächst der Handwerker und anschließend Sie unterzeichnen.

 

6.⁠ ⁠Technische Projektbeschreibung (TPB) und Antragstellung

Wir erstellen die Technische Projektbeschreibung (TPB) und beantragen die Maßnahme bei der BAFA.

 

7.⁠ ⁠Bestätigung des Antrags – wichtiger Hinweis

Sie erhalten anschließend eine E-Mail, dass das Vorhaben beantragt wurde. Erst ab dieser Bestätigung dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen und Zahlungen an den Handwerker leisten. Vorher bitte keine Zahlungen für diese Maßnahme.

 

8.⁠ ⁠Warum diese Reihenfolge wichtig ist

Würden Sie die Maßnahme vorab umsetzen oder bezahlen besteht kein Anspruch auf die Förderung.

 

9.⁠ ⁠Starten auf Förderversagen

Sie können nun mit der Maßnahme beginnen, jedoch auf Förderversagen, dass heißt, wenn der Gesetzgeber die Förderung ablehnt haben Sie ein Anspruch auf die Förderung. Diese Regelung dient dem Gesetzgeber als Sicherheit, falls der Bundeshaushalt ausgeschöpft ist. In der Praxis ist uns ein solcher Fall bislang nicht bekannt – die richtige Reihenfolge schützt Sie hier zuverlässig.
Falls Sie hier auf Nummer sicher gehen wollen, müssen Sie warten bis der Zuwendungsbescheid von der BAfA uns vorliegt. In der Regel dauert dies 2-6 Wochen, wir werden Ihnen dann unverzüglich Mitteilen, wenn dieser bei uns vorliegt.

 

10. ⁠Rechnungsprüfung

Sobald die Maßnahme abgeschlossen ist und der Handwerker Ihnen die Schlussrechnung zugesendet hat, senden Sie uns bitte alle Abschlagsrechnungen sowie die Schlussrechnung zu. Wir prüfen dann, ob die Rechnungen förderfähig sind oder ob der Handwerker noch Anpassungen vornehmen muss.

11.⁠ ⁠Zahlung und Überweisungsbelege

Sobald wir Ihnen das OK gegeben haben, können Sie die Schlussrechnung des Handwerkers begleichen. Senden Sie uns anschließend bitte alle Überweisungsbelege zu.

12.⁠ ⁠Technischer Projektnachweis (TPN)

Danach erstellen wir den Technischen Projektnachweis (TPN) und reichen ihn über das BAFA-Portal ein.

13.⁠ ⁠Auszahlung

Wenn alles reibungslos läuft, erhalten Sie den Förderbetrag in der Regel innerhalb von rund zwei Wochen auf Ihr Konto.

14. Mögliche Prüfung

Gelegentlich kommt es zu einer Prüfung durch die BAFA. In diesem Fall stellen wir weitere Unterlagen bereit, die anschließend erneut geprüft werden. Je nach Anforderung kann dies auch einmal bis zu vier Wochen dauern. Um diese Zeit verzögert sich die Auszahlung der Förderung.

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