Ablauf – BEG Einzelmaßnahmen

Maximilian Deeg
Energie-Effizienz-Experte
1. Vollmacht unterzeichnen
Sie unterzeichnen die BEG-EM-Vollmacht. Damit dürfen wir den Antrag in Ihrem Namen bei der BAFA stellen und betreuen.
2. Angebote einholen
Sie holen Angebote der ausführenden Betriebe ein und senden uns diese an info@energiepiloten.de.
3. Angebot auswählen
Bei der Auswahl beraten wir Sie gerne. Bitte beachten Sie: Aus Gründen der vorgeschriebenen Neutralität dürfen wir Ihnen keinen konkretes Angebot empfehlen. Wir können Ihnen aber sagen, ob die Angebote vergleichbar und förderfähig sind – die Entscheidung treffen Sie selbst.
4. Abstimmung mit dem Handwerker
Anschließend gehen wir in den Dialog mit dem ausführenden Betrieb und passen das Angebot gemeinsam so an, dass es die Fördervoraussetzungen erfüllt.
5. Beauftragung mit aufschiebender Bedingung
Sobald das Angebot passt, können Sie den Betrieb beauftragen – allerdings nur unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Falls der Betrieb diese Bedingung nicht selbst im Angebot aufgeführt hat, senden wir Ihnen gerne einen Vertragszusatz, den zunächst der Handwerker und anschließend Sie unterzeichnen.
6. Technische Projektbeschreibung (TPB) und Antragstellung
Wir erstellen die Technische Projektbeschreibung (TPB) und beantragen die Maßnahme bei der BAFA.
7. Bestätigung des Antrags – wichtiger Hinweis
Sie erhalten anschließend eine E-Mail, dass das Vorhaben beantragt wurde. Erst ab dieser Bestätigung dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen und Zahlungen an den Handwerker leisten. Vorher bitte keine Zahlungen für diese Maßnahme.
8. Warum diese Reihenfolge wichtig ist
Würden Sie die Maßnahme vorab umsetzen oder bezahlen besteht kein Anspruch auf die Förderung.
9. Starten auf Förderversagen
Sie können nun mit der Maßnahme beginnen, jedoch auf Förderversagen, dass heißt, wenn der Gesetzgeber die Förderung ablehnt haben Sie ein Anspruch auf die Förderung. Diese Regelung dient dem Gesetzgeber als Sicherheit, falls der Bundeshaushalt ausgeschöpft ist. In der Praxis ist uns ein solcher Fall bislang nicht bekannt – die richtige Reihenfolge schützt Sie hier zuverlässig.
Falls Sie hier auf Nummer sicher gehen wollen, müssen Sie warten bis der Zuwendungsbescheid von der BAfA uns vorliegt. In der Regel dauert dies 2-6 Wochen, wir werden Ihnen dann unverzüglich Mitteilen, wenn dieser bei uns vorliegt.
10. Rechnungsprüfung
11. Zahlung und Überweisungsbelege
12. Technischer Projektnachweis (TPN)
Danach erstellen wir den Technischen Projektnachweis (TPN) und reichen ihn über das BAFA-Portal ein.
