Beantragung von Fördermitteln (BEG EM)
Wir unterstützen Sie bei Ihren individuellen Maßnahmen, indem wir sämtliche Unterlagen wie beispielsweise die Angebote des Handwerkers vorab prüfen, um sicherzustellen, dass sie förderfähig sind. Anschließend helfen wir Ihnen aktiv bei der Beantragung der Fördermittel.


Schritt für Schritt
Wir begleit Sie auf Ihrem Weg!

Planungsphase
Prüfung von Bauplänen, Leistungsverzeichnissen, Erstellung von sämtlichen Berechnungen.

Baubeginn
Begleitung bei den ersten Bauarbeiten, Kontrolle der Grundlagen, Prüfung von Handwerkerangeboten.

Bauphase
Dokumentation des Bauvortschritts und Beratung für Vorgehen und Umsetzung des Projekts.

Wann sollte man mit der Baubegleitung starten?
Starten Sie Ihre Baubegleitung immer vor Beginn der Maßnahme, denn eine nachträgliche Beantragung kann förderschädlich sein und Zuschüsse kosten. Unsere erfahrenen Energieberater begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung und sichern so Fördermittel, Qualität und Kostenkontrolle. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um Ihr Bau- oder Sanierungsprojekt optimal zu planen und umzusetzen.
Ihre Vorteile mit einer unabhängigen Baubegleitung
- Qualitätssicherung: Kontrolle der energetischen Maßnahmen und frühzeitige Erkennung von Schwachstellen
- Kostenkontrolle: Transparente Übersicht über energetische Sanierungskosten und Fördermittel
- Sicherheit: Sicherstellung der Förderfähigkeit und Einhaltung aktueller Energie-Standards
- Expertenwissen: Fachgerechte Beratung durch erfahrene Energieberater und Sachverständige
- Fördermittel sichern: Unterstützung bei der Beantragung und Nachweisführung gegenüber KfW oder BAFA
Leistungen
Weitere Leistungen
Von der Baubegleitung über Heizlastberechnung, bis hin zum Energieausweis.
Mit unserem individuellen Sanierungsfahrplan zeigen wir Ihnen alle Möglichkeiten auf, um Ihre Immobilie energetisch zu optimieren. Dieser Sanierungsfahrplan kann bis zu 50% staatlich gefördert werden und wir beraten Sie gerne im Vorfeld über die Gegebenheiten und Voraussetzungen.
Mit dem KfW-Förderprogramm 261 unterstützt der Staat die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Sie erhalten bis zu 150.000 € Kredit pro Wohneinheit – zu günstigen Zinsen und mit einem Tilgungszuschuss bis zu 45%.
Die Heizlastberechnung ist ein zentraler Schritt bei der Planung von Heizsystemen in Wohn- und Gewerbegebäuden. Nur durch eine genaue Berechnung lässt sich sicherstellen, dass Ihre Heizung optimal dimensioniert ist – weder zu klein, was zu unzureichender Wärme führt, noch zu groß, was unnötige Energiekosten verursacht.
Ein hydraulischer Abgleich stellt sicher, dass jeder Heizkörper exakt die richtige Wassermenge erhält – für gleichmäßige Wärmeverteilung, geringere Energiekosten und höheren Wohnkomfort. Zudem werden Funktionsweise, Kosten und Fördermöglichkeiten deutlich, sodass schnell erkennbar wird, warum sich ein hydraulischer Abgleich lohnt.
Wer eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, braucht in vielen Fällen einen Energieausweis. Doch welche Gebäude unterliegen der Pflicht und wann besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick.
Unsere Google Rezensionen
Emilia R.
Hervorragende Beratung! Es wurde sich viel Zeit genommen, um unsere Fragen ausführlich zu beantworten und individuelle Lösungen für unser Zuhause zu finden. Dank seiner Expertise konnten wir unseren Energieverbrauch deutlich senken. Absolut empfehlenswert!
Carolin L.
Endlich eine seriöse Energieberatung durch jemanden, der wirklich Ahnung hat! Der Berater hat sich ernsthaft bemüht, die optimale Lösung für uns zu finden und alle unsere Fragen ausführlich und kompetent beantwortet. Haben uns rundum gut aufgehoben gefühlt und sparen jetzt auch noch bares Geld – absolute Empfehlung!
Julia W.
Herr Deeg versteht sein Handwerk! Wir wurden im gesamten Prozess bestens und mit hoher Expertise unterstützt. Wir werden auch in Zukunft wieder auf die Energiepiloten zurückgreifen.
Jetzt mehr erfahren
Häufig gestellte Fragen
Die BEG EM Förderung ist ein Förderprogramm des Bundes für energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Gefördert werden zum Beispiel Dämmmaßnahmen, Fenster, Türen, Heizungen, Lüftungsanlagen und Heizungsoptimierungen.
BEG EM steht für Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen. Das Programm wird über die BAfA abgewickelt.
Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen
Gefördert werden energetische Einzelmaßnahmen wie die Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke, der Austausch von Fenstern und Außentüren, Lüftungsanlagen, Heizungsoptimierungen. Gerne beraten wir Sie individuell zu möglichen Förderungen.
Förderfähig sind unter anderem die Dämmung von Dachflächen, obersten Geschossdecken sowie Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Qualität des Daches.
Förderfähig sind alle Maßnahmen, die die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern und die technischen Mindestanforderungen der BAfA erfüllen. Hierzu zählen insbesondere Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung, Heizungsoptimierung und erneuerbare Heizsysteme.
Die Förderhöhe hängt von der jeweiligen Maßnahme ab. Je nach Maßnahme und Förderbedingungen sind Zuschüsse von bis zu 20% der Baukosten möglich.
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle können aktuell bis zu 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr berücksichtigt werden. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich die förderfähige Summe auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr.
Die Gesamtförderung darf zusammen mit weiteren öffentlichen Fördermitteln die tatsächlichen förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Eine Überförderung ist ausgeschlossen.
Ja, die förderfähigen Ausgaben mindestens 300 Euro brutto betragen.
Antragsberechtigt sind unter anderem Eigentümer von Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter, Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen.
Die Förderrichtlinie legt fest, welche Maßnahmen gefördert werden, welche technischen Anforderungen gelten und welche Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt werden müssen.
Ziel der Förderung ist die Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen im Gebäudebestand durch energetische Sanierungsmaßnahmen.
Für Bauteile wie Fenster, Dächer oder Fassaden gelten festgelegte maximale U-Werte. Die genauen Anforderungen hängen vom jeweiligen Bauteil und der aktuellen Förderrichtlinie ab. Gerne beraten wir Sie zu den jeweiligen Anforderungen.
Die Vorgangsnummer ist die eindeutige Referenznummer Ihres Förderantrags. Sie wird nach Antragstellung vergeben und dient der Zuordnung des Vorgangs bei BAFA.
Die Vorgangsnummer finden Sie auf dem Zuwendungsbescheid, in den Antragsunterlagen sowie im BAFA-Portal.
Sie dient der Zuordnung Ihres Förderantrags und sollte bei Rückfragen oder der Einreichung von Unterlagen immer angegeben werden.
Mit der Maßnahme darf grundsätzlich erst nach Antragstellung begonnen werden.
Die aufschiebende Bedingung ermöglicht es, einen Handwerkervertrag bereits vor Antragstellung zu unterschreiben. Der Vertrag wird jedoch erst wirksam, wenn die Förderung bewilligt oder die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 36 Monate ab Erhalt des Zuwendungsbescheids.
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann beim BAFA eine Fristverlängerung beantragt werden, wenn die Maßnahme nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann.
Die Verlängerung wird direkt bei der BAFA beantragt. Hierfür muss der Antragsteller die Gründe für die Verzögerung nachvollziehbar darlegen.
Die BEG EM fördert einzelne Sanierungsmaßnahmen wie Fenster, Dämmung oder Heizungen. Die BEG WG (Wohngebäude) fördert dagegen die Sanierung eines Gebäudes zu einem Effizienzhaus.
Grundsätzlich ja, allerdings dürfen dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden. Die Förderprogramme müssen sinnvoll voneinander abgegrenzt werden.
Das Kombinationsverbot sagt, dass dieselben förderfähigen Kosten nicht mehrfach durch verschiedene Förderprogramme bezuschusst werden dürfen.
Nein. Dieselbe Maßnahme kann nicht mehrfach gefördert werden.
Die Bagatellgrenze liegt bei förderfähigen Ausgaben von mindestens 300 Euro brutto. Kleinere Maßnahmen sind nicht förderfähig.
Die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater wird bei vielen Maßnahmen empfohlen oder vorausgesetzt. Sie hilft dabei, Fördervoraussetzungen einzuhalten und Fehler auf der Baustelle zu vermeiden.
Der Ergänzungskredit der KfW ermöglicht die Finanzierung von Eigenanteilen energetischer Sanierungsmaßnahmen. Er kann ergänzend zu einer bereits bewilligten BEG-Förderung genutzt werden und bietet insbesondere für private Eigentümer attraktive Finanzierungsmöglichkeiten.
