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Energieausweis

Wer eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, braucht in vielen Fällen einen Energieausweis. Doch welche Gebäude unterliegen der Pflicht und wann besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick.

Kofinanziert von der EU / Enrgieeffizienz Experten / KFW Icons
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Energieausweis

Ihre Vorteile

Mit Ihrem Ausweis zum effizienten Wohnen

  • Energieausweis zeigt Energieeffizienz & Sparpotenzial
  • Pflicht bei Verkauf oder Vermietung
  • 10 Jahre gültig
  • Rechtssicher erstellen mit Expertenhilfe
  • Garantiert reibungsloser Immobilienverkauf

Verbrauchsausweis

(Baujahr nach 1977)

Für Häuser ab Baujahr 1977 eignet sich meist ein Verbrauchsausweis – auch bei mehr als vier Wohneinheiten. Grundlage sind die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Lag der Leerstand dabei über 10 %, ist ein Bedarfsausweis Pflicht.

Bedarfsausweis

(Baujahr vor 1977)

Wurde ein Wohngebäude vor 1977 gebaut, ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Dieser Ausweis wird anhand der Gebäudedaten berechnet. Auch für Neubauten und Häuser mit bis zu drei Wohneinheiten ist ein Bedarfsausweis erforderlich.

Ausnahme

Wurde das Gebäude später durch eine energetische Sanierung auf den Stand von 1977 oder besser gebracht, besteht ebenfalls Wahlfreiheit zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

Energieausweis bei denkmalgeschützten Gebäuden

Für denkmalgeschützte Immobilien besteht in der Regel keine Pflicht, beim Verkauf, bei der Vermietung oder Verpachtung einen Energieausweis vorzulegen.
Allerdings: Werden Außenbauteile verändert oder ein Energiebedarf berechnet, muss auch für Denkmalschutz-Objekte ein Energieausweis erstellt werden.

Ausnahmen für kleine Gebäude

Sehr kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von maximal 50 Quadratmetern sind von der Energieausweis-Pflicht befreit. Das betrifft beispielsweise Minihäuser, Gartenhäuser oder Nebengebäude.

Kostenlos

im individuellen Sanierungsfahrplan enthalten ist Ihr Bedarfsausweis im Wert von 400€.

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Verbrauchsausweis

49€

Der Verbrauchsausweis wird aus den tatsächlichen Energieverbräuchen erstellt.

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Bedarfsauweis

400€

Der Bedarfsausweis wird aus den berechneten Energiekennwerten erstellt.

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Leistungen

Weitere Leistungen

Von der Baubegleitung über Heizlastberechnung, bis hin zum Energieausweis.

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Mit unserem individuellen Sanierungsfahrplan zeigen wir Ihnen alle Möglichkeiten auf, um Ihre Immobilie energetisch zu optimieren. Dieser Sanierungsfahrplan kann bis zu 50% staatlich gefördert werden und wir beraten Sie gerne im Vorfeld über die Gegebenheiten und Voraussetzungen.

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Wir unterstützen Sie bei Ihren individuellen Maßnahmen, indem wir sämtliche Unterlagen wie beispielsweise die Angebote des Handwerkers vorab prüfen, um sicherzustellen, dass sie förderfähig sind. Anschließend helfen wir Ihnen aktiv bei der Beantragung der Fördermittel.

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Mit dem KfW-Förderprogramm 261 unterstützt der Staat die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Sie erhalten bis zu 150.000 € Kredit pro Wohneinheit – zu günstigen Zinsen und mit einem Tilgungszuschuss bis zu 45%.

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Die Heizlastberechnung ist ein zentraler Schritt bei der Planung von Heizsystemen in Wohn- und Gewerbegebäuden. Nur durch eine genaue Berechnung lässt sich sicherstellen, dass Ihre Heizung optimal dimensioniert ist – weder zu klein, was zu unzureichender Wärme führt, noch zu groß, was unnötige Energiekosten verursacht.

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Ein hydraulischer Abgleich stellt sicher, dass jeder Heizkörper exakt die richtige Wassermenge erhält – für gleichmäßige Wärmeverteilung, geringere Energiekosten und höheren Wohnkomfort. Zudem werden Funktionsweise, Kosten und Fördermöglichkeiten deutlich, sodass schnell erkennbar wird, warum sich ein hydraulischer Abgleich lohnt.

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Unsere Google Rezensionen

Emilia R.

Hervorragende Beratung! Es wurde sich viel Zeit genommen, um unsere Fragen ausführlich zu beantworten und individuelle Lösungen für unser Zuhause zu finden. Dank seiner Expertise konnten wir unseren Energieverbrauch deutlich senken. Absolut empfehlenswert!

Carolin L.

Endlich eine seriöse Energieberatung durch jemanden, der wirklich Ahnung hat! Der Berater hat sich ernsthaft bemüht, die optimale Lösung für uns zu finden und alle unsere Fragen ausführlich und kompetent beantwortet. Haben uns rundum gut aufgehoben gefühlt und sparen jetzt auch noch bares Geld – absolute Empfehlung!

Julia W.

Herr Deeg versteht sein Handwerk! Wir wurden im gesamten Prozess bestens und mit hoher Expertise unterstützt. Wir werden auch in Zukunft wieder auf die Energiepiloten zurückgreifen.

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Häufig gestellte Fragen

Ein Bedarfsausweis ist insbesondere für ältere Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten geeignet, wenn der Bauantrag vor dem 1977 gestellt wurde und das Gebäude nicht auf das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung modernisiert wurde.

Ob für Ihr Gebäude ein Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis zulässig ist, prüfen wir gerne für Sie.

Ob ein Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis benötigt wird, hängt vom Baujahr, der Anzahl der Wohneinheiten und dem energetischen Zustand von Ihrem Gebäude ab. Für viele ältere Wohngebäude ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben, während bei neueren Gebäuden häufig beide Varianten zulässig sind.

Die Kosten für einen Bedarfsausweis hängen vom Gebäude und den vorhandenen Unterlagen ab (Pläne, Schnitte,…). Der Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus kostet bei uns 400 €, jede weitere Wohneinheit 50€ zusätzlich. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Online ist ein Bedarfsausweis oft günstig zu bekommen. Ein zulässiger Bedarfsausweis erfordert jedoch eine detaillierte energetische Bewertung des Gebäudes. Daher sollte dieser durch eine qualifizierte Person, z.B. Energieberater, erstellt werden.

Der Bedarfsausweis basiert auf Eigenschaften wie Dämmung, Fenster, Dach und Heizungsanlage. Der Verbrauchsausweis hingegen beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre

Der Energieausweis ist der Oberbegriff. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude anhand seiner Bausubstanz und Anlagentechnik.

Ein Verbrauchsausweis ist günstiger, da hierfür lediglich die Verbrauchsdaten der letzte drei  Jahre ausgewertet werden. Ein Bedarfsausweis erfordert deutlich mehr Aufwand und eine detailliertere Gebäudebewertung.

Der Bedarfsausweis bewertet den tatsächlichen energetischen Zustand des Gebäudes unabhängig von dem individuellen Heizverhalten der Bewohner. Dadurch bietet er eine objektive Grundlage für Kauf- und Sanierungsentscheidungen.

Nein. Der Bedarfsausweis ist  aussagekräftiger, da er die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten bewertet.

Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor 1977 ist häufig ein Bedarfsausweis vorgeschrieben, sofern das Gebäude nicht energetisch modernisiert wurde.

Ein Bedarfsausweis wird benötigt, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll und die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Bedarfsausweis vorliegen.

Eigentümer von Wohngebäuden, die verkaufen oder vermieten möchten und für deren Gebäude kein Verbrauchsausweis zulässig ist, benötigen einen Bedarfsausweis.

Ein Bedarfsausweis ist Pflicht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt sind und kein Verbrauchsausweis erstellt werden darf.

Ein Bedarfsausweis darf nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden. Dazu zählen unter anderem Energieberater, Ingenieure, Architekten und entsprechend berechtigte Fachfirmen.

Ja, sofern der Schornsteinfeger qualifiziert ist diesen auszustellen.

Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist jedoch, dass alle erforderlichen Gebäudedaten vollständig und korrekt vorliegen. Fehlen wichtige Informationen, kann eine Vor-Ort-Besichtigung erforderlich sein.

Ja, sofern er von einem berechtigten Aussteller erstellt wurde und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Nein. Ein Bedarfsausweis darf nur von Personen ausgestellt werden, die die gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen.

Für die Erstellung eines Bedarfsausweises benötigen wir in der Regel:

  • bemaßte Grundrisse
  • Gebäudeschnitte
  • Angaben zur Dämmung
  • Informationen zu Fenstern und Türen
  • Baujahr
  • Angaben zur Heizungsanlage

Der Bedarfsausweis enthält unter anderem:

  • den berechneten Energiebedarf
  • die Energieeffizienzklasse
  • Angaben zur Heizungsanlage
  • Empfehlungen zur energetischen Verbesserung
  • allgemeine Gebäudedaten

Der Bedarfsausweis wird auf Grundlage der Gebäudehülle und der Heizungsanlage berechnet. Dabei werden unter anderem Dämmung, Fenster, Dach, Außenwände und Anlagentechnik berücksichtigt.

Der Bedarfsausweis zeigt, wie viel Energie ein Gebäude rechnerisch benötigt. Dadurch können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden

Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger, da er unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner erstellt wird und die tatsächliche Gebäudequalität bewertet.

Auf dem Energieausweis ist eindeutig vermerkt, ob es sich um einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis handelt. Zudem basiert der Bedarfsausweis auf einem berechneten Energiebedarf und nicht auf Verbrauchswerten.

Ein Bedarfsausweis kann von qualifizierten Energieberatern, Ingenieuren, Architekten oder anderen berechtigten Fachleuten erstellt werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihres Bedarfsausweises.

Ein Bedarfsausweis ist grundsätzlich immer zulässig. In vielen Fällen kann alternativ auch ein Verbrauchsausweis erstellt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Bedarfsausweis ist eine Form des Energieausweises, bei der die energetische Qualität eines Gebäudes auf Basis seiner baulichen Eigenschaften und der Anlagentechnik bewertet wird.

Das Baujahr selbst befreit Sie nicht von der Pflicht für einen Energieausweis. Das Baujahr entscheidet jedoch, welche Art Energieausweis Sie benötigen. Bei Gebäuden mit einem Baujahr vor 1977 ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Die Pflicht besteht jedoch nur, wenn Sie das Gebäude verkaufen oder neu vermieten wollen.

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