Ablauf - Bedarfsausweis
Ablauf

Maximilian Deeg
Energie-Effizienz-Experte
Welche Daten werden für den Bedarfsausweis benötigt?
Für einen Bedarfsausweis wird der energetische Zustand des Gebäudes möglichst genau erfasst. Neben den Abmessungen und dem Baujahr spielen deshalb insbesondere die Gebäudehülle und die vorhandene Anlagentechnik eine wichtige Rolle.
Relevant sind unter anderem:
- Aufbau und Dämmzustand der Außenwände
- Dach beziehungsweise oberste Geschossdecke
- Kellerdecke oder Bodenplatte
- Art und Alter der Fenster und Außentüren
- beheizte und unbeheizte Gebäudebereiche
- Heizungsanlage und verwendeter Energieträger
- Warmwasserbereitung
- bereits durchgeführte energetische Modernisierungen
Je vollständiger die vorhandenen Gebäudeunterlagen sind, desto einfacher kann die energetische Bewertung durchgeführt werden.
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Gerade bei älteren Gebäuden sind Grundrisse, Gebäudeschnitte oder Informationen über frühere Sanierungen häufig nicht mehr vollständig vorhanden. Das bedeutet nicht automatisch, dass kein Bedarfsausweis erstellt werden kann.
Fehlende Angaben können je nach Gebäude und Datenlage durch eine zusätzliche Bestandsaufnahme ermittelt werden. Falls erforderlich, vereinbaren wir hierzu einen Vor-Ort-Termin und erfassen die benötigten Gebäudedaten direkt am Objekt.
Welche Informationen zusätzlich benötigt werden, klären wir individuell mit Ihnen. Dadurch müssen Sie nicht bereits vor der ersten Kontaktaufnahme sämtliche Unterlagen vollständig zusammengesucht haben.
Was wird bei der Erstellung des Bedarfsausweises berechnet?
Anders als beim Verbrauchsausweis basiert der Bedarfsausweis nicht auf dem tatsächlichen Heizverhalten der Bewohner. Stattdessen wird der Energiebedarf des Gebäudes anhand seiner baulichen und technischen Eigenschaften unter standardisierten Bedingungen berechnet.
Dabei werden unter anderem die Wärmeverluste über die Gebäudehülle sowie die energetischen Eigenschaften der Heizungs- und Warmwasseranlage berücksichtigt.
Auf dieser Grundlage werden die für den Energieausweis erforderlichen energetischen Kennwerte ermittelt. Dadurch lässt sich die energetische Qualität verschiedener Gebäude weitgehend unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten miteinander vergleichen.
Prüfung der Gebäudedaten
Bevor der Bedarfsausweis ausgestellt wird, prüfen wir die zur Verfügung gestellten Gebäudedaten und Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität.
Sollten Angaben fehlen oder Unklarheiten bestehen, stimmen wir diese zunächst mit Ihnen ab. Erst wenn eine ausreichende Datengrundlage vorhanden ist, erfolgt die abschließende Berechnung und Ausstellung des Energieausweises.
Damit vermeiden wir, dass unvollständige oder offensichtlich widersprüchliche Angaben ungeprüft in die energetische Bewertung übernommen werden.
Was erhalten Sie nach der Fertigstellung?
Nach Abschluss der Berechnung erhalten Sie Ihren vollständigen Bedarfsausweis digital per E-Mail.
Der Energieausweis enthält unter anderem Angaben zum energetischen Zustand des Gebäudes, zum berechneten Energiebedarf sowie zur energetischen Einordnung des Gebäudes. Bei Wohngebäuden wird außerdem die entsprechende Energieeffizienzklasse ausgewiesen.
Ein ausgestellter Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig, sofern nicht aufgrund bestimmter Änderungen am Gebäude bereits vorher ein neuer Energieausweis erforderlich wird.
Häufige Fragen zum Ablauf des Bedarfsausweises
Ist für einen Bedarfsausweis immer ein Vor-Ort-Termin notwendig?
Nicht zwingend. Liegen alle erforderlichen und ausreichend aussagekräftigen Gebäudeunterlagen vor, kann die Erstellung auf Grundlage dieser Daten erfolgen. Sind relevante Informationen nicht vorhanden oder lassen sich Angaben nicht eindeutig bestimmen, kann eine Aufnahme des Gebäudes vor Ort erforderlich sein.
Können Eigentümer die Gebäudedaten selbst bereitstellen?
Ja. Vorhandene Unterlagen und Angaben des Eigentümers können für die Erstellung verwendet werden. Die bereitgestellten Informationen werden von uns auf Plausibilität geprüft. Bei Unklarheiten nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
Werden die Verbrauchsdaten der Bewohner benötigt?
Für die Berechnung eines Bedarfsausweises stehen nicht die tatsächlichen Energieverbräuche der Bewohner im Mittelpunkt. Entscheidend sind vielmehr die energetischen Eigenschaften des Gebäudes und seiner Anlagentechnik.
Wie lange ist ein Bedarfsausweis gültig?
Ein Energieausweis wird grundsätzlich für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Wird das Gebäude in bestimmten Fällen wesentlich energetisch verändert und eine neue Gesamtberechnung durchgeführt, kann bereits vorher ein neuer Energieausweis erforderlich werden.
Was kostet ein Bedarfsausweis?
Für ein Einfamilienhaus berechnen wir 400 Euro brutto. Für jede weitere Wohneinheit kommen 50 Euro brutto hinzu. Sind keine ausreichenden Gebäudeunterlagen vorhanden und ist eine zusätzliche Datenaufnahme erforderlich, stimmen wir den entstehenden Aufwand und die Kosten vorab mit Ihnen ab.

